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Der Fahrausweis (2. Klasse) ist gültig für Öffentliche Verkehrsmittel im erweiterten Netz des Verkehrsverbundes Rhein-Sieg (VRS) und dem Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR) .
Hiervon ausgenommen sind zuschlagpflichtige Züge der Deutschen Bahn AG wie beispielsweise IC/EC oder ICE.
Der Fahrausweis berechtigt im angegebenen Messezeitraum nur zu An- und Abfahrt zum Besuch der Koelnmesse GmbH. Er ist nicht auf andere Personen übertragbar und nur gültig in Verbindung mit einem gültigen Lichtbildausweis und der Eintrittskarte zur angegebenen Veranstaltung der Koelnmesse GmbH.
Weitere Informationen zur An- und Abreise finden Sie im Bereich Anreise und Aufenthalt.